Beamte und gesetzliche Krankenversicherung

 

Erkelenz, 14. Februar 2026. Eine Pflichtmitgliedschaft von Beamten in der gesetzlichen Krankenkasse wird oft als Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit diskutiert. Sie könnte die Solidargemeinschaft zwischen Arbeitern, Angestellten und Beamten stärken.

 

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Paritätsprinzip, wonach Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge für die Krankenversicherung zu gleichen Teilen zahlen. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert.

 

Die Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Krankenkasse wäre nur dann richtig, wenn auch für die Beamten das Paritätsprinzip gilt, dass also der Staat für die Beamten den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung trägt. Das hätte den Vorteil, dass auch der Beamte nach einem Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt keine Rechnung mehr vom Arzt oder Krankenhaus bekommt, sondern der Arzt seine Forderung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnet. Zurzeit weiß jeder Beamte, dass er nach einem Arztbesuch eine Rechnung des Arztes bekommt, die er innerhalb von 30 Tagen begleichen muss. Nach § 286 Abs. 3 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gerät der Patient spätestens nach 30 Tagen in Verzug. Bereits nach Ablauf der 30 Tage kann der Arzt ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten und braucht keine Mahnungen nachweisen.

 

Der Beamte hat einen Anspruch auf Beihilfe für einen Teil der Arztkosten, die er beim Staat beantragen muss. Der Beamte muss für hohe Arztkosten Geld sparen, um beim Arzt oder Krankenhaus nicht in Zahlungsverzug zu geraten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wären Rücklagen des Beamten für den Fall hoher Krankheitskosten nicht notwendig. Der größte Vorteil wäre, dass bei Streitigkeiten vor Gericht das kostenlose Sozialgericht zuständig wäre. Zurzeit ist das kostenpflichtige Verwaltungsgericht zuständig.

 

Derzeit wird für den Beamten, den Ehepartner und die Kinder des Beamten eine Beihilfe gewährt, aber nur für einen Teil der Krankheitskosten. Daher muss der Beamte für sich und seine Angehörigen bei einer privaten Krankenversicherung Verträge abschließen. Die Beihilfe zu den Krankheitskosten des Beamten und seiner Familienangehörigen würde wegfallen, die eingesparte Beihilfe wäre der Arbeitgeberanteil für die gesetzliche Krankenversicherung.

 

Vermutlich würde der Krankheitsstand der Beamten sich erhöhen. Die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen machen sich keine Gedanken darüber, wer den Arzt und die Medikamente bezahlt. Die Hemmschwelle für einen Arztbesuch ist daher gering. Die Hemmschwelle für einen Arztbesuch des Beamten ist eher hoch, weil der Beamte für die Kosten der Behandlung Rücklagen bilden muss und die Entscheidung über den Beihilfeantrag manchmal länger dauert als 30 Tage.

 

Durch eine Rechtsverordung des Bundesinnenministeriums wurde die Postbeamtenkrankenkasse für die Berechnung der Beihilfe auch für andere Behörden zuständig. Die Postbeamtenkrankenkasse war und ist für die Beamten der Deutschen Bundespost zuständig. Nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost gab es immer noch die Beamten der ehemaligen Deutschen Bundespost mit ihren Beihilfeansprüchen. Diese Beamten und auch die Beihilfeberechtigten werden immer weniger. Darum wurde der Aufgabenbereich der Postbeamtenkrankenkasse erweitert mit Beihilfediensten für andere Behörden, zum Beispiel:

 

Bundesagentur für Arbeit

Land Saarland

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Bundeseisenbahnvermögen

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Bundesanstalt für Post und Telekommunikation

Berufsgenossenschaft BAU

Berufsgenossenschaft Verkehr

Bundesnetzagentur.

 

Derzeit scheint die Postbeamtenkrankenkasse mit der neuen Aufgabenflut überfordert zu sein. Das ergibt sich aus den im Internet veröffentlichten Bewertungsportalen. Die Leistungen der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) werden in verschiedenen Portalen überwiegend kritisch bewertet, wobei die Kritikpunkte oft die Bearbeitungszeiten und die Erreichbarkeit betreffen.

 

Von Trustpilot wird die PBeaKK derzeit häufig sehr negativ mit dem Prädikat „Ungenügend“ bewertet. Nutzer kritisieren vor allem lange Bearbeitungszeiten von Erstattungsanträgen und eine schwierige telefonische Erreichbarkeit.

 

Autor: Wilhelm Klumbies, D-41812 Erkelenz