
Fraktionszwang und Fraktionsdisziplin
In der Debatte um die Rentenreform (insbesondere im Dezember 2025 und Januar 2026) wurde die Frage nach dem Fraktionszwang laut, da vor allem die „Junge
Gruppe“ innerhalb der CDU/CSU-Fraktion massiven Widerstand gegen das Rentenpaket leistete.
Rechtliche vs. politische Realität
Im Deutschen Bundestag gibt es keinen rechtlichen Fraktionszwang. Laut Artikel 38 des Grundgesetzes sind Abgeordnete „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“.
In der Praxis wird jedoch zwischen zwei Begriffen unterschieden:
- Fraktionsdisziplin: Um politische Mehrheiten zu sichern, wird von den Mitgliedern erwartet, dass sie nach fraktionsinternen
Diskussionen geschlossen abstimmen. Dies sichert die Handlungsfähigkeit der Regierung oder Opposition.
- Fraktionszwang: Ein tatsächlicher Zwang (z. B. durch Strafzahlungen) wäre verfassungswidrig. Sanktionen
wie der Ausschluss aus der Fraktion oder der Verlust von Ausschusssitzen bei wiederholtem Abweichen sind jedoch rechtlich möglich.
Der konkrete Fall der Rentenreform 2026
Die Situation in der CDU-Fraktion war deshalb „merkwürdig“, weil die Führung unter Friedrich Merz und Jens Spahn auf Geschlossenheit drängte, um eine „Kanzlermehrheit“
zu demonstrieren, während rund 18 bis 20 junge Abgeordnete das Paket als generationenungerecht ablehnten.
- Druckmittel: Die Fraktionsführung warnte vor einer Regierungskrise und forderte Abweichler auf, sich namentlich
zu melden.
- Ergebnis: Bei der entscheidenden Abstimmung im Dezember 2025 stimmten schließlich sieben Unionsabgeordnete gegen das Rentengesetz, zwei enthielten sich. Dies zeigt, dass die Abgeordneten trotz des politischen Drucks von ihrem freien Mandat Gebrauch machten.