Bei der D.A.S Rechtsschutzversicherung haben Kleingärtner keinen Versicherungsschutz

Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung geht weiterhin davon aus, der Pachtvertrag für den Kleingarten und die Vereinsmitgliedschaft im Kleingärtnerverein gehören zusammen

Mönchengladbach, 17. März 2011. Alle Kleingärtner, die bei der D.A.S eine Rechtsschutzversicherung haben, könnten eine böse Überraschung erleben.

So erging es einem Kleingärtner aus Mönchengladbach. Er hat bei der D.A.S eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz. Als es zum Streit über seinen Kleingarten kam, wendete er sich an die D.A.S Regionalstelle in Düsseldorf wegen einer Beratung durch einen Rechtsanwalt. Die D.A.S Regionalstelle lehnte die Beratung ab. Die D.A.S. Direktion in München schloss sich der Ablehnung an. Im Schreiben der D.A.S Direktion vom 17. März 2011 (AZ: KMR1M 30-10001-11 RSS 91352973-0001) heißt es unter anderem:  

Die D.A.S Rechtsschutzversicherung bewertet die Satzung des Kleingärtnervereins höher als das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, dass ein Kopplungsgeschäft zwischen dem Pachtvertrag und der Vereinsmitgliedschaft im Kleingärtnerverein unzulässig ist (Oberlandesgericht (OLG) Hamm, 30. Zivilsenat, Urteil vom 10.09.2003, Aktenzeichen: 30 U 47/03).

Eine Alternative zur Rechtsschutzversicherung bei der D.A.S ist die Mitgliedschaft beim Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. in Berlin, weil die Kleingärtner dort für Streitigkeiten aus dem Pachtvertrag für den Kleingarten eine Rechtsschutzversicherung haben.

Autor: Wilhelm Klumbies, D-41065 Mönchengladbach