Kleingärten sind keine Erbhöfe

Möglichst viele Mitbürger sollen Gelegenheit haben, einen Kleingarten zu pachten, aber oft werden die Kleingärten unter der Hand verschachert.

Mönchengladbach, 4. November 2011. Das ist ärgerlich: Wenn in einer Kleingartenanlage ein Pächter seinen Kleingarten abgibt, wird der Kleingarten oft unter der Hand an einen Nachfolger verpachtet.

Doch so soll es nicht sein. Die Kleingärten sind staatlich subventioniert. Darum sollte jeder Mitbürger die Gelegenheit haben, einen frei gewordenen Kleingarten zu pachten. Und so ist es auch in den Pachtverträgen festgelegt: In Ziffer 10.6 des Musterpachtvertrages für die Kleingärten in Mönchengladbach ist das geregelt:  

Es ist also Aufgabe des Kleingärtnervereins, einen Nachpächter für einen frei gewordenen Kleingarten zu finden.

Autor: Wilhelm Klumbies, D-41065 Mönchengladbach