In Mönchengladbach wurde der Kleingärtnerverein Vielfalt e.V. gegründet

Als Folge der Diskriminierung homosexueller Kleingärtner im Kleingärtnerverein Neue Niers e.V.

Mönchengladbach, 25. Februar 2015. Im Mai 2014 wurde der neue Kleingärtnerverein Vielfalt e.V. gegründet. Grund war die Diskriminierung homosexueller Kleingärtner durch den Kleingärtnerverein Neue Niers e.V.

Der neue Kleingärtnerverein versteht sich als Inklusion im Kleingarten. Inklusion bedeutet die Gleichwertigkeit aller Menschen. Normal ist die Vielfalt und das Vorhandensein von Unterschieden. Vom einzelnen Menschen wird nicht erwartet, dass er Normen erfüllt, die er aufgrund seiner Individualität nicht erfüllen kann. Jedes Vereinsmitglied und jeder Kleingärtner wird in seiner Individualität von den anderen Vereinsmitgliedern und Kleingärtnern akzeptiert und hat die Möglichkeit, in vollem Umfang am Vereinsleben teilzuhaben oder teilzunehmen.

Bedenklich ist, dass der Kreisverband Mönchengladbach der Gartenfreunde e.V. als Dachverband gegen die Diskriminierung der Homosexuellen nichts unternommen hat. Ganz im Gegenteil: Die Übeltäter wurden in ihrem Tun durch den Kreisverband bestärkt. Die Stadt Mönchengladbach als Eingentürmerin der Kleingartenanlage hat sich herausgehalten.

Heutzutage ist die Diskriminierung Homosexueller in weiten Teilen der Welt geächtet. Am 18. Dezember 2008 wurde die Erklärung der Vereinten Nationen über die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität der Generalversammlung der Vereinten Nationen vorgelegt. Die Erklärung verurteilt die staatliche Diskriminierung und strafrechtliche Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. Sie wurde von 67 der insgesamt 192 UN-Mitgliedsstaaten unterzeichnet, darunter auch Deutschland.

Auf europäischer Ebene ist die Diskriminierung aufgrund sexueller Ausrichtung in mehreren grundlegenden Normen ausdrücklich untersagt, zum Beispiel in Artikel 13 des EG-Vertrages von Amsterdam, der zum 1. Mai 1999 in Kraft getreten ist. Dort heißt es u.a.:

Aufgrund der erweiterten Kompetenz hat der Rat mehrere Gleichbehandlungsrichtlinien erlassen, darunter die Richtlinie 2000/78/EG "Rahmenrichtlinie": Dort heißt es u.a.:

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbietet ebenfalls die die Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung:

Das Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung gilt für die EU-Organe und Dienststellen und für das Europäische Recht. Die Mitgliedstaaten der EU müssen das Diskriminierungsverbot bei der Durchführung des Rechts der Union beachten.

In Deutschland gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sachlich bezieht sich das Gesetz auf die Bedingungen für den Zugang zu Erwerbstätigkeit sowie für den beruflichen Aufstieg, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, den Zugang zu Berufsberatung, Berufsbildung, Berufsausbildung, beruflicher Weiterbildung sowie Umschulung und praktischer Berufserfahrung, Mitgliedschaft und Mitwirkung in Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen und Vereinigungen, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste, die sozialen Vergünstigungen, die Bildung, den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.

Das AGG verbietet also die Diskriminierung in den Lebensbereichen, wo es um die Existenzsicherung der Bürger geht. Den privaten Umgang der Bürger untereinander kann kein Gesetz regeln. Allerdings ist aus den internationalen und nationalen Erklärungen und Normen ersichtlich, dass eine Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung im Umgang der Bürger untereinander geächtet ist. Zum Beispiel aus der Rede des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus vom 27. Januar 2015. Im Nationalsozialismus war auch die Diskriminierung Homosexueller ein Staatsziel. Der Bundespräsident sagte u.a „Die Erinnerung an den Holocaust bleibt eine Sache aller Bürger, die in Deutschland leben.“ Heute sollte es ein Staatsziel sein, einer Diskriminierung auch im Umgang der Bürger untereinander entgegenzuwirken, weil in der Demokratie jeder Bürger eine Funktion im Staat übernehmen kann und auf diesem Wege die Diskriminierung wieder Staatsziel werden kann.

Die Gründung des Kleingärtnervereins Vielfalt als Inklusion im Kleingarten ist ein Beweis, dass es Menschen gibt, die an eine Gesellschaft in Deutschland glauben, in der alle Menschen gleichwertig sind.

Autor: Wilhelm Klumbies, D-41065 Mönchengladbach