Loveparade 2010 in Duisburg

"Wir wollen uns heute richtig weghauen"

Düsseldorf, 8. Dezember 2017. Lange wurde der Strafprozess zur Loveparade-Katastrophe erwartet. Sechs Mitarbeitern der Stadt Duisburg und vier Mitarbeitern des Veranstalters wird nun fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Ein Verteidiger eines Angeklagten hat bereits jetzt öffentlichkeitswirksam die Schuld seines Mandanten bestritten.

Der erste Versuch eines Strafprozesses war gescheitert. Die 5. große Strafkammer des Landgerichts Duisburg hatte die Eröffnung eines Strafverfahrens abgelehnt, weil eine Verurteilung der Beschuldigten nicht sehr wahrscheinlich sei. Die Staatsanwaltschaft Duisburg und 40 Nebenkläger (2 zogen ihre Nebenklage zurück) haben sich dagegen gewehrt. Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat die Eröffnung des Strafverfahrens zugelassen mit diesem Argument:

Das Oberlandesgericht verwies dabei auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart und Koblenz. (PDF-Datei).

Oberstaatsanwalt Uwe Mühlhoff wirft den Angeklagten schwere Planungsfehler vor, die zu einer rechtswidrigen Genehmigung der Loveparade geführt hätten. Die Veranstaltung hätte in der Form nicht genehmigt werden dürfen.

Bereits beim Auftakt des Prozesses ist klargeworden, die Verteidiger werden jedes Mittel zur Verteidigung nutzen. Vermutlich werden Sie den Verunglückten eine Mitschuld geben. Die Loveparade hatte ein reges Medieninteresse. Darum kennt man jetzt die damalige Berichterstattung. So schrieb RP-Online am 24. Juli 2017 das (PDF-Datei), (Link):

Vermutlich werden die Verteidiger dem Gericht Obduktionsbefunde der Verstorbenen als Beweise für das Eigenverschulden präsentiert mit einem besonderen Augenmerk auf den Alkoholgehalt im Blut.

Die Staatsanwaltschaft hat einen sehr schweren Stand. Planungsfehler ist keine Erklärung für das Unglück. Die wirksamste Methode, um Planungsfehler zu vermeiden, wäre das Verbot. Das Verbot der Loveparade aber auch das Verbot anderer Massenveranstaltungen, bei denen Menschen zu Schaden kommen können. Das Verbot von Weihnachtsmärkten, das Verbot von Silvesterpartys, das Verbot von Fußballspielen. Wenn es um die Sicherheit der Menschen geht, ist immer das gleiche Argument zu hören: Eine absolute Sicherheit gibt es nicht. Man kann bei der Planung und Genehmigung nur eine relative Sicherheit anstreben und dabei das normale Verhalten der Besucher einplanen. In einem Rechtsstaat ist es unmöglich, nur solchen Menschen die Teilnahme an einer Massenveranstaltung zu genehmigen, die keine Platzangst haben. Bei der Loveparade haben Menschen im Gedränge panisch reagiert und eine Massenpanik ausgelöst. Das krankhafte Verhalten einzelner Besucher konnte niemand einplanen.

Autor: Wilhelm Klumbies