Staatsanwaltschaft und Angeklagte für Prozesseinstellung

Ende Juli 2020 verjährt der Loveparade-Strafprozess


Duisburg, 17. April 2020. Das Landgericht Duisburg hatte Anfang April 2020 angeregt, das Strafverfahren im Loveparade-Prozess ohne Urteil vorzeitig zu beenden. Die Nebenkläger waren gegen eine Einstellung. Die Staatsanwaltschaft Duisburg und alle drei Angeklagten haben bereits einer Einstellung zugestimmt.

Einige Beteiligte gehören zur Risikogruppe der Corona-Pandemie. Daher pausierte der Prozess für unbestimmte Zeit. Urteile sind nach Ansicht des Landgerichts Duisburg bis zum Eintreten der Verjährungsfrist am 27.07.2020 kaum zu schaffen.

Die Hauptverhandlung hatte im Dezember 2017 begonnen. Im Februar 2019 war das Verfahren gegen sieben der zehn Angeklagten nach 101 Verhandlungstagen ohne Auflagen eingestellt worden. Die letzte Verhandlung war am 4. März 2020; es war der 183. Verhandlungstag. Bei den noch drei angeklagten Mitarbeitern des Veranstalters der Loveparade ging man ohnehin nur von einer geringen Schuld aus.

Autor: Wilhelm Klumbies, D-41812 Erkelenz