Der Staatsanwalt musste der Bundestagsabgeordneten Claudia Roth das Gesetz erklären

Eigentlich sollten Abgeordnete des Deutschen Bundestages ganz genau wissen, wie die Gesetze anzuwenden sind.

16. April 2007. Claudia Roth war Mitglied des Deutschen Bundestages von 1998 bis zum 31. März 2001 und ist Mitglied des Deutschen Bundestages seit Oktober 2002. Am 17. Mai 2002 hatte sie Jürgen W. Möllemann wegen Volksverhetzung angezeigt. Die Ermittlungen wurden am 21. Juni 2002 eingestellt, weil ein Verdacht der Volksverhetzung offenkundig nicht gegeben war.

Zum Zeitpunkt der Strafanzeige am 17. Mai 2002 war Claudia Roth bereits drei Jahre Abgeordnete des Deutschen Bundestages gewesen. Der Deutsche Bundestag ist das Gesetzgebungsorgan des Staates. Daher muss man von den Bundestagsabgeordneten erwarten, dass sie ganz genau wissen, wie Gesetze anzuwenden sind. In diesem Fall also, wann der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt ist. Claudia Roth wusste offenbar nicht, was Volksverhetzung ist. Sie musste sich vom Staatsanwalt sagen lassen, dass das, was sie für Volksverhetzung hielt, überhaupt keine Volksverhetzung war. Man stelle sich das vor: Ein Staatsanwalt muss einem Bundestagsabgeordneten das Gesetz erklären, das der Bundestagsabgeordnete erlassen hat.

Autor: Wilhelm Klumbies, D-41065 Mönchengladbach