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Die Allianz Versicherung darf nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts auch solche Daten der Unfallopfer sammeln, die von der Allianz Versicherung zur Aufgabenerledigung nicht benötigt werden. Karlsruhe, den 12. Juli 2006. Das Bundesverfassungsgericht hat über die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zu entscheiden gehabt, in der es auch darum ging, ob die Art der Anforderung von Daten des Unfallopfers durch die Allianz Versicherung dem Datenschutzgesetz entsprochen hatte. Nach dem Unfall bekam der Versicherungsnehmer einen Brief von der Allianz Versicherung, in dem vier Leistungsarten aufgeführt waren. Anhand des Versicherungsvertrages sollte der Versicherungsnehmer selbst feststellen, welche der vier aufgeführten Leistungsarten das Unfallopfer beanspruchen konnte und dann vom Arzt des Unfallopfers ärztliche Atteste ausstellen lassen. Das Landgericht Bremen und das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hatten entschieden, dass dieses Verfahren der Allianz Versicherung nicht zu beanstanden war. Dem hat sich nun auch das Bundesverfassungsgericht angeschlossen, indem es die Verfassungsbeschwerde des Unfallopfers nicht zur Entscheidung angenommen hat (Aktenzeichen: AR 4530/06). Was dem deutschen Staat verboten ist, hat das Bundesverfassungsgericht der Allianz Versicherung erlaubt. Als die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1983 eine Volkszählung durchführen wollte, wurden auch solche Fragen in den Fragebogen aufgenommen, die mit der Ermittlung der Einwohnerzahl nichts zu tun hatten. Dagegen hatten sich mehrere Bürger mit Verfassungsbeschwerden an das Bundesverfassungsgericht gewehrt. Im "Volkszählungsurteil" vom 15.12.1983 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine nicht auf die bestimmte Aufgabe begrenzte Datensammlung das Grundrecht auf Achtung der Menschenwürde des Artikels 1 Absatz 1 Grundgesetz verletzt. Nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts im "Volkszählungsurteil" wäre es Aufgabe der Allianz Versicherung gewesen, festzustellen, welche Leistung das Unfallopfer beanspruchen kann und dann dem Unfallopfer genau mitzuteilen, für welche Leistung das ärztliche Attest benötigt wird. Dem Staat ist es verboten, unbegrenzt persönliche Daten zu sammeln, der Allianz Versicherung nicht. Dem Bundesverfassungsgericht ist es nicht so wichtig, wenn die Würde des Menschen durch Versicherungskonzerne verletzt wird. |
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