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Vom Bundesverfassungsgericht wäre keine Hilfe zu erwarten gewesen Berlin, den 20. Juli 2006. Wie jedes Jahr hat auch im Jahre 2006 ein wichtiger Politiker anlässlich des 20. Juli 1944 eine Sonntagsrede gehalten. Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung sagte: "Wir gedenken heute der Männer und Frauen, die damals für Würde und Menschenrechte einstanden." Ihre Erfolglosigkeit könne nicht die Kategorie für die Bewertung sein. Die Männer und Frauen des 20. Juli seien Vorbilder für heute. Der Minister sprach von dem misslungenen Bombenanschlag auf den damaligen Regierungschef des Dritten Reiches etwa ein Jahr vor Ende des Zweiten Weltkrieges. Gerade in der heutigen Zeit, da Bombenattentate auch in Deutschland befürchtet werden, ist es sehr problematisch, Bombenattentäter als Vorbilder zu bezeichnen. Das kann furchtbar missverstanden werden. Die Gesetze der damaligen Zeit ließen einen Bombenanschlag auf den Regierungschef jedenfalls nicht zu. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gäbe zwar den Deutschen das Recht, notfalls mit Gewalt dagegen vorzugehen, wenn die demokratische Grundordnung beseitigt werden soll. Der entsprechende Artikel des Grundgesetzes lautet:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Das Problem ist aber, die Menschen, die sich zum Widerstand berufen fühlen könnten, werden vom Bundesverfassungsgerichts systematisch verunsichert. Zu dieser Einschätzung gelangt man zwangsläufig, wenn man die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde betrachtet. Nur etwa zwei Prozent der Verfassungsbeschwerden sind erfolgreich. 98 Prozent der Beschwerdeführer werden vom Bundesverfassungsgericht zu der Einsicht bewogen, dass sie das Grundgesetz falsch verstanden haben. Mit der Unterstützung dieser Bürger kann der Staat nicht mehr rechnen, wenn es darum gehen wird, die demokratische Grundsordnung aufrechtzuerhalten. Auf Artikel 20 Grundgesetz kann man sich ohnehin nur berufen, solange das Grundgesetz noch gültig ist. Ein Diktator würde zuerst das Grundgesetz abschaffen. Damit wäre auch das Recht zum Widerstand abgeschafft. Man könnte von niemandem erwarten, sich auf ein ungültiges Gesetz zu berufen, das ohnehin nicht richtig verstanden wurde. Eine heikle Situation entstand am Wahlabend des 18. September 2005. An diesem Tag war der Deutsche Bundestag neu gewählt worden. Nach den Hochrechnungen hatte Gerhard Schröder die Wahl verloren. Trotzdem sagte er, er werde Bundeskanzler bleiben. Dafür wurde er von seiner Partei bejubelt. Noch Tage später rätselte man, wie Gerhard Schröder Bundeskanzler bleiben wolle. Angela Merkel, die sich als Wahlsiegerin sah, war ratlos. Und viele andere auch. Letztlich fand der Machtwechsel statt, weil Koalitionsverhandlungen begonnen wurden und sich niemand darum kümmerte, dass Gerhard Schröder Bundeskanzler bleiben wollte. Gerhard Schröder musste aus dem Amt vertrieben werden. Was wäre aber gewesen, wenn er darauf bestanden hätte, unabhängig vom Wahlergebnis Bundeskanzler zu bleiben? Ein abgewählter Bundeskanzler, der im Amt bleiben will, ist grundsätzlich zur Diktatur bereit. Welche Vorsorge ist in Deutschland für den Fall getroffen, falls ein demokratisch gewählter Bundeskanzler nach der Neuwahl seine Macht nicht abgeben will und dabei die Unterstützung seiner Partei hat? Ein Bombenattentat, wie von Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung als Vorbild benannt, wäre keine Lösung, denn wie die Geschichte lehrt, kann ein Bombenanschlag auch misslingen. Eines Tages wird es sich bitter rächen, dass das Bundesverfassungsgericht die Bürger systematisch verunsichert hat. |
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