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Vermutlich hat Claudia Roth die Basis für eine Koalition zwischen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zerstört. Stuttgart, 18. April 2007. Am 1. April 2007 verstarb der am 15. September 1913 in Mannheim geborene Dr. Hans Karl Filbinger im Alter von 93 Jahren. Von 1966 bis 1978 war er Ministerpräsident in Baden-Württemberg. Am 7. August 1978 trat er zurück, nachdem durch einen Artikel eines Schriftstellers in einer deutschen Wochenzeitung Nachforschungen eingeleitet worden waren, die zu dem Ergebnis führten, dass Filbinger als Angehöriger eines Kriegsgerichts der Deutschen Wehrmacht an vier Todesurteilen beteiligt gewesen war. Der amtierende Ministerpräsident von Baden-Württemberg Günther H. Oettinger hielt am 11. April 2007 die Trauerrede. Er sagte, Filbinger sei ein Gegner des NS-Regimes gewesen. Deswegen wurde er heftig kritisiert. Claudia Roth, Mitglied des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte von Oettinger eine Entschuldigung. Oettinger hatte zunächst darauf bestanden, dass Filbinger ein Gegner des NS-Regimes gewesen sei. Am 16. April 2007 hat sich Oettinger auf Druck von Angela Merkel von seiner Äußerung distanziert, Filbinger sei ein Gegner des NS-Regimes gewesen. Am 17. April 2007 hat der Innenminister von Brandenburg Jörg Schönborn Angela Merkel parteischädigendes Verhalten vorgeworfen, weil sie Oettinger veranlasst habe sich von seiner Äußerung zu distanzieren. In ihrer Selbstdarstellung für die Homepage des Deutschen Bundestages gibt Claudia Roth als Beruf Dramaturgin an. Das hat sehr viel mit Schauspielkunst und sehr wenig mit Politik zu tun. Darum ist verständlich, dass Claudia Roth die Rolle einer Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht beherrscht. In diese Rolle ist sie immer noch nicht hineingewachsen. Vermutlich hat Claudia Roth die Annäherung zwischen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine Koalition im Keim erstickt. Alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollten in dem Bewusstsein leben, dass sie die Macht haben, Gesetze zu erlassen und dass diese Gesetze von allen auch tatsächlich eingehalten werden müssen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen jemand sich darauf berufen darf, aus Gewissensgründen ein Gesetz nicht zu befolgen. Demnach verlangt der Gesetzgeber von den Menschen Verhaltensweisen, die manchmal vom Einzelnen als verwerflich empfunden werden. Allerdings kann sich niemand darauf berufen, aus politischer Überzeugung ein Gesetz zu missachten. Andererseits kann man nicht behaupten, wer ein Gesetz befolgt, habe eine bestimmte politische Überzeugung. Aber genau das wird Filbinger unterstellt, weil er als Angehöriger der Militärjustiz das Militärstrafrecht angewendet hat. Die Gesetze für den Kriegsfall sind äußerst intolerant. Im Kriegsfall geht es um das Überleben der Gemeinschaft, der man angehört. Von demjenigen, der in Zeiten des Friedens im Schutz der Gemeinschaft lebte, wird erwartet, dass er im Falle des Krieges die Gemeinschaft schützt. Einen ganz besonderen Schutz der Gemeinschaft erwartet man von den Soldaten. Darum wird die Fahnenflucht weltweit sehr hart bestraft. Fahnenflucht bezeichnet das Fernbleiben eines Soldaten von militärischen Verpflichtungen in Kriegs- oder Friedenszeiten. Der fahnenflüchtige Soldat wird im allgemeinen als Deserteur bezeichnet. In der Bundesrepublik Deutschland wird Fahnenflucht gemäß § 16 Wehrstrafgesetz (WStG) mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte, allerdings können Wehrgerichte errichtet werden und zwar im Verteidigungsfall oder für Soldaten, die ins Ausland entsandt sind oder sich auf Kriegsschiffen befinden. Wehrgerichte und Kriegsgerichte sind in ihrer Aufgabenstellung gleich. In der Bundesrepublik Deutschland wurden bisher keine Wehrstrafgerichte errichtet. Es gibt keine Statistik über Fahnenflucht, man schätzt aber, dass bei der Bundeswehr etwa 50 Soldaten jährlich Fahnenflucht begehen. Die Deutsche Wehrmacht stützte die Bestrafung von Fahnenflucht auf das Militärstrafgesetzbuch (MilStGB) vom 20. Juni 1872. Dieses Gesetz galt also während der Kaiserzeit und auch während der Weimarer Republik. Fahnenflucht wurde gemäß den §§ 69 bis 79 Militärstrafgesetzbuch bestraft. Mit der Todesstrafe wurde der Soldat bestraft, der wiederholt Fahnenflucht im Kriegseinsatz begangen hatte, desgleichen Rädelsführer und Anstifter zur Fahnenflucht. Überläufer wurden ebenfalls mit dem Tode bestraft. In der Kaiserzeit wurde Fahnenflucht von den Militärgerichten bestraft. In der Weimarer Republik waren die ordentlichen Gerichte für Militärstrafsachen zuständig. Durch Gesetz vom 26. Juni 1936 wurde bestimmt, dass auf der Grundlage der Militärstrafgerichtsordnung vom 1. Dezember 1898 ein Oberster Gerichtshof der Wehrmacht wiedereingerichtet wird. Durch die Verordnung vom 5. September 1936 wurde als Oberster Gerichtshof der Wehrmacht das Reichskriegsgericht errichtet. Fahnenflucht sollte wie in der Kaiserzeit unter militärischen Gesichtspunkten bestraft werden. In der Zeit des Nationalsozialismus hat die Militärjustiz schätzungsweise 23000 Todesurteile verhängt, etwa 15000 wurden tatsächlich vollstreckt. Auch in den Vereinigten Staaten von Nordamerika ist Fahnenflucht strafbar. Die Strafverfolgung erfolgt durch das Kriegsgericht. Bemerkenswert ist, dass die Fahnenflucht amerikanischer Soldaten auch heute noch mit der Todesstrafe bestraft werden kann, die aber nur beim Kriegseinsatz verhängt werden darf. Im Jahre 2005 desertierten über 8000 Soldaten der amerikanischen Armee aus Angst vor einem Einsatz im Irak. Im Jahre 1971 waren während des Vietnam-Krieges 33000 Soldaten der amerikanischen Armee desertiert. Während des Zweiten Weltkrieges wurden etwa 21000 amerikanische Soldaten wegen Fahnenflucht verurteilt, gegen 49 wurde das Todesurteil verhängt, tatsächlich wurde ein Todesurteil vollstreckt. Hans Filbinger hatte erlebt, dass er als Richter Gesetze befolgen musste. Gesetze müssen befolgt werden, anders kann die Gemeinschaft nicht funktionieren. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat für sich entschieden, dass er im neuen Deutschland zu denen gehören wollte, die Gesetze machen. In Baden-Württemberg war er deswegen nicht nur in seiner Partei geachtet. Anlässlich der Bundespräsidentenwahl 2004 wurde Filbinger von der Landtagsfraktion der CDU in Baden-Württemberg als Mitglied der Bundesversammlung vorgeschlagen und auf einer gemeinsamen Liste aller Fraktionen des Landtags einstimmig gewählt. Bisher hat sich niemand wirklich Gedanken darüber gemacht, ob Filbinger ein Gegner des NS-Regimes gewesen sei oder nicht. Jeder konnte seine Meinung darüber haben. Er war Mitglied der NSDAP. Angela Merkel meint offenbar, weil er Mitglied der NSDAP war, konnte er nicht Gegner des NS-Regimes sein. Auf der Liste der Politiker der Bundesrepublik Deutschland, die Mitglied der NSDAP waren, sind u.a. folgende Namen verzeichnet: Carl Carstens, Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, Hans Dietrich Genscher, Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, Kurt Georg Kiesinger, Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Walter Scheel, Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland. Jetzt ist es amtlich: Seit dem 16. April 2007 kann niemand mehr behaupten, Carl Carstens, Hans-Dietrich Genscher, Kurt Georg Kiesinger und Walter Scheel waren Gegner des NS-Regimes. Niemand kann behaupten, dass Filbinger jemals nationalsozialistisches Gedankengut in irgendeiner Art und Weise verbreitet hat. Auch aus der Zeit, als er Mitglied der NSDAP war, sind keine Äußerungen bekannt, die belegen könnten, dass er ein überzeugter Nationalsozialist war. Der Aufnahmeantrag von Filbinger für die NSDAP ist vom 20. Mai 1937 datiert. Zu dieser Zeit gab es in Deutschland neben der NSDAP keine anderen Parteien mehr. Im Januar 1933 betrug die Zahl der Mitglieder 850.000, im Mai 1933 waren es bereits 2,5 Millionen, 1939 waren es 5,3 Millionen und am Ende des Krieges 8,5 Millionen Mitglieder. Im Juli 1932 wurde die NSDAP die stärkste Fraktion im Reichstag. Bei der Reichstagswahl am 6. November 1932 erreichte die NSDAP 33,1 Prozent der Stimmen. Am 30. Januar 1933 wurde der Vorsitzende der NSDAP zum Reichskanzler berufen. In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 brannte das Reichstagsgebäude. Am 28. Februar 1933 wurde die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat (Reichstagsbrandverordnung) erlassen, mit der die Grundrechte der Weimarer Verfassung praktisch außer Kraft gesetzt wurden. Gegen die Stimmen der SPD verabschiedete der Reichstag am 24. März 1933 das Ermächtigungsgesetz. Mit diesem Gesetz wurde die Demokratie in Deutschland abgeschafft und die nationalsozialistische Herrschaft legalisiert. Wenn es nach Claudia Roth ginge, sollte die Lebensleistung von Carl Carstens, Hans-Dietrich Genscher, Kurt Georg Kiesinger, Walter Scheel und Hans Filbinger nur danach beurteilt werden, dass sie einst Mitglieder der NSDAP waren. Den meisten Deutschen und auch den Menschen in der Welt bleiben diese Politiker in guter Erinnerung, weil sie viel für das friedliche Zusammenleben der Menschen geleistet haben. Gegen das Vergessen ist im Zusammenhang mit der Zeit des Nationalsozialismus ein sehr oft gehörtes Argument. Und man meint, man könne den Menschen vorschreiben, wie sie über die Zeit des Nationalsozialismus denken sollen. Den Menschen werden Dokumentarfilme gezeigt, in denen imposante Aufmärsche der NSDAP zu sehen sind. Diese Filme muten an wie Monumentalfilme aus Hollywood. Imposante Bilder, eine imposante Rhetorik, eine imposante Körpersprache. Darum darf es niemanden verwundern, dass auch heutzutage vor allem viele junge Menschen in der ganzen Welt davon begeistert sind. Gegen das Vergessen wäre eine durchaus berechtigte Forderung. Aber dann sollte es darin bestehen, nicht nur einzelne Bilder zu zeigen und einzelne Tonaufnahmen abzuspielen sondern die historische Entwicklung und hintergründige Mechanismen aufzuzeigen. Bundestagspräsident Dr. Philipp Jenninger hatte am 10. November 1988 zum Thema Pogrome vom 9. und 10. November 1938 im Deutschen Bundestag eine Rede gehalten und die historische Entwicklung aufgezeigt, die zum Holocaust von 1941 bis 1945 geführt hatte. Seine Botschaft war, wenn sich die Umstände wiederholen kann sich auch der Holocaust wiederholen. Seine Rede war eine Auforderung an die jüngeren Menschen, die historische Entwicklung mit der Entwicklung in der Gegenwart zu vergleichen, um die Gefahren zu erkennen und sich anders zu verhalten als die Vorfahren. Einen Tag nach seiner Rede musste Bundestagspräsident Dr. Philipp Jenninger von seinem Amt zurücktreten. Die Mächtigen des Jahres 1988 hatten kein Interesse daran, dass die jüngeren Menschen erfahren, unter welchen Umständen die Geschichte sich wiederholen kann. Sie haben die historische Chance vertan, das Verantwortungsbewusstsein der jüngeren Menschen zu schärfen. Die Botschaft der Mächtigen an die jüngeren Menschen war eindeutig: Kümmert euch nicht darum! Was den jüngeren Menschen bleibt, sind nur Monumentalfilme. Darum ist es bedeutungslos, ob Hans Filbinger, Carl Carstens, Hans-Dietrich Genscher, Kurt Georg Kiesinger und Walter Scheel Gegner des NS-Regimes waren. Es fehlen die historischen Hintergründe, um sich eine Meinung darüber bilden zu können. Irgendwann wird der Holocaust ohnehin nur noch im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg gesehen. Im Krieg passieren nun einmal unmenschliche Dinge. Bereits heute werden Holocaust und Vertreibung oft in einem Atmzug genannt. Eine markante Passage in der Rede von Bundestagspräsident Dr. Philipp Jenninger war:
Die Botschaft des Bundestagspräsidenten an die jüngeren Menschen war: Auch wenn die Juden in Deutschland sich eine Rolle anmaßen sollten, die ihnen nicht zukommt, sollte man das nicht wieder zum Anlass für Antisemitismus nehmen. Die Mächtigen des Jahres 1988 sahen das nicht so. Das Verhalten des Zentralrates der Juden im Zusammenhang mit der Grabrede für Hans Filbinger wäre durchaus geeignet, Antisemitismus zu schüren, weil der Zentralrat der Juden den Rücktritt des Ministerpräsidenten Oettinger wegen seiner Grabrede forderte. Spontan fragt man sich, welche Rolle der Zentralrat der Juden sich da anmaßt. Eine Grabrede ist keine politische Veranstaltung. Sie ist von Emotionen getragen. Am Grab eines Verstorbenen darf man weinen. Man soll über den Verstorbenen nichts Schlechtes sagen. Es ist pietätlos, über die Ansprache des Geistlichen oder eines anderen Redners in der Trauerfeier zu diskutieren. Es erfüllt einen irgendwie mit Traurigkeit, dass die Verantwortlichen im Zentralrat der Juden das einfach nicht wissen. Diese Menschen leben in Deutschland, beteuern immer wieder, dass sie in Deutschland leben wollen, aber bei solchen Gelegenheiten erfährt man, dass sie über die Deutschen und ihre Geflogenheiten nichts wissen. Diese Menschen fühlen sich als Fremde in Deutschland. Es wäre die Aufgabe von Bundeskanzlerin Angela Merkel gewesen, die Verantwortlichen im Zentralrat der Juden darauf hinzuweisen, dass es in Deutschland nicht üblich ist, Trauerreden zu kritisieren. Damit hätte die Bundeskanzlerin einen wertvollen Beitrag zur Integration der Juden in Deutschland geleistet. Tatsächlich hat sie aber zur weiteren Entfremdung der Juden in Deutschland beigetragen. Die jüdischen Gemeinden in Deutschland haben zurzeit 104000 Mitglieder. Seit 1989 sind 190000 jüdische Kontingentflüchtlinge nach Deutschland gekommen, 80000 von ihnen wurden in die jüdischen Gemeinden integriert. Eine Hauptaufgabe des Zentralrats der Juden in Deutschland ist die Integration von jüdischen Zuwanderern aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion. Als Grundvoraussetzung der Integration werden Sprachkurse angeboten. Weil die Juden in ihren Heimatländern jahrzehntelang ihren jüdischen Glauben nicht praktizieren durften, sorgt der Zentralrat der Juden in Deutschland dafür, dass die Menschen an ihre jüdischen Wurzeln und ihren jüdischen Glauben herangeführt werden und vermittelt ihnen mit Hilfe von geschultem Personal oder Rabbinern jüdische Riten und Gebräuche sowie jüdisches Wissen. Ziel ist es, die Zuwanderer, die bereit sind, Aufgaben und Pflichten zu übernehmen, in die jüdischen Gemeinden einzubinden und sie am Gemeindeleben teilhaben zu lassen. Neben den Sprachkursen will der Zentralrat der Juden einen weiteren Beitrag zur Integration der Juden in die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland offenbar nicht leisten. Ganz im Gegenteil: Den Juden in Deutschland wird der Eindruck vermittelt, es sei in Deutschland üblich, Trauerreden zu kritisieren. Das führt zwangsläufig zu Konflikten, wenn ein Jude zum Beispiel am Grab eines Katholiken schlecht über den Verstorbenen spricht. |
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