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Der Staatsanwalt musste der
Bundestagsabgeordneten Claudia Roth das Gesetz
erklären
Eigentlich sollten
Abgeordnete des Deutschen Bundestages ganz genau wissen, wie
die Gesetze anzuwenden sind.
16. April
2007. Claudia Roth
war Mitglied des Deutschen Bundestages von 1998 bis zum 31.
März 2001 und ist Mitglied des Deutschen Bundestages seit
Oktober 2002. Am 17. Mai 2002 hatte sie Jürgen W. Möllemann
wegen Volksverhetzung angezeigt. Die Ermittlungen wurden am
21. Juni 2002 eingestellt, weil ein Verdacht der
Volksverhetzung offenkundig nicht gegeben war.
Zum Zeitpunkt der Strafanzeige
am 17. Mai 2002 war Claudia Roth bereits drei Jahre
Abgeordnete des Deutschen Bundestages gewesen. Der Deutsche
Bundestag ist das Gesetzgebungsorgan des Staates. Daher muss
man von den Bundestagsabgeordneten erwarten, dass sie ganz
genau wissen, wie Gesetze anzuwenden sind. In diesem Fall
also, wann der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt
ist. Claudia Roth wusste offenbar nicht, was Volksverhetzung
ist. Sie musste sich vom Staatsanwalt sagen lassen, dass das,
was sie für Volksverhetzung hielt, überhaupt keine
Volksverhetzung war. Man stelle sich das vor: Ein Staatsanwalt
muss einem Bundestagsabgeordneten das Gesetz erklären, das der
Bundestagsabgeordnete erlassen hat.
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