|
|
Die ehemalige Galerie eines verurteilten Sexualstraftäters aus Mönchengladbach war von 160 NPD-Anhängern belagert worden Mönchengladbach, 22. Juli 2007. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) versteht es, mit sehr wenig Aufwand wirkungsvoll auf sich aufmerksam zu machen. Am 22.Juli 2007 berichtete die kostenlose Sonntagszeitung Extra Tipp am Sonntag (aktuelle Druckauflage 290.685) auf der Titelseite unter der Schlagzeile Gemeinsam gegen Rechts über eine Demonstration von etwa 500 Mönchengladbachern mit anschließender Kundgebung gegen die NPD in der Innenstadt von Mönchengladbach. Hintergrund war die Mahnwache von etwa 160 NDP-Anhängern vor der ehemaligen Galerie eines verurteilten Sexualstraftäters aus Mönchengladbach. Die NPD-Anhänger forderten die Todesstrafe für Kinderschänder. Die Demonstration der 500 Mönchengladbacher war gegen die Positionen der NPD gerichtet. Redner auf der Kundgebung waren u.a. MdL Norbert Post von der CDU und Pfarrer Dietrich Denker als Sprecher des Evangelischen Kirchenkreises Neuss / Mönchengladbach sowie Bürgermeister Klaus Schäfer als Vertreter der Stadt Mönchengladbach. Durch den Bericht der Sonntagszeitung dürfte die NPD eine ganze Menge Anhänger dazu gewonnen haben. Die Position der NPD Todesstrafe für Kinderschänder ist verfassungswidrig, denn in Artikel 102 Grundgesetz heißt es: Die Todesstrafe ist abgeschafft. Das ist aber auch das einzig verfassungswidrige, was der NPD im Bericht der Zeitung vorgeworfen werden konnte. Im Bericht der Zeitung hieß es u.a., das Verfassungsgericht habe die NPD nicht verboten, allerdings ohne die Hintergründe zu benennen. Am 30. Januar 2001 hatte die SPD-geführte Bundesregierung einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht um die Verfassungswidrigkeit der NPD feststellen zu lassen als Grundlage für ein Verbot der Partei. Am 30. März 2001 reichten der Bundestag und der Bundesrat eigene Verbotsanträge ein. Die Verfahren wurden am 18. März 2003 vom Bundesverfassungsgericht eingestellt. Das Verbotsverfahren gegen die NPD geriet zum Skandal, als der Verdacht aufkam, dass der Landesverband der NPD in Nordrhein-Westfalen durch verdeckte Ermittler des Verfassungsschutzes gesteuert worden war. Der Landesvorsitzende der NPD, sein Stellvertreter sowie der Chefredakteur der regionalen Parteizeitung wurden als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes enttarnt. Der Verbotsantrag gegen die NPD an das Bundesverfassungsgericht war wesentlich mit Zitaten aus den Äußerungen der verdeckten Ermittler des Verfassungsschutzes begründet worden. Vermutlich sind auch jetzt wieder Mitarbeiter des Verfassungsschutzes an verantwortlichen Stellen in der NPD tätig. Die Erkenntnis aus dem Verbotsverfahren ist, Mitarbeitern des Staates ist rechtsradikales Gedankengut so sehr geläufig, dass sie in der Lage sind, als Agitatoren andere Menschen vom rechtsradikalen Gedankengut zu überzeugen. Man kann vermuten, dass rechtsradikales Gedankengut auch in der Bevölkerung sehr verbreitet ist aber die Menschen oft nicht den Mut haben, sich dazu zu bekennen. Jedoch wenn es um Kinderschänder geht sprechen sich viele Bürger sogar vor laufenden Fernsehkameras oft sehr deutlich für eine härtere Bestrafung aus. Die NPD hat es in Mönchengladbach geschafft, dass Vertreter der CDU, der Kirchen und der Stadtverwaltung Mönchengladbach sich in ihren Abgrenzungsbemühungen gegenüber der NPD gegen die geschändeten Kinder und für Kinderschänder Partei ergriffen haben. Der Slogan wir wollen ein weltoffenes und tolerantes Mönchengladbach ist unter diesem Gesichtspunkt eine Farce. Weltoffen und tolerant gegenüber Kinderschändern. Kürzlich hat die türkische Justiz am Fall eines Deutschen der Welt demonstriert, dass in der Türkei Kinderschänder und Sextouristen nichts zu suchen haben. Die härtere Bestrafung von Kinderschändern ist eine gute Idee. Und einer guten Idee ist es egal wer sie hat. Auch wenn es schwer fällt muss man zugeben, dass die NPD ein Gefühl dafür hat, wann es in der Bevölkerung brodelt und der Volkszorn überzukochen droht. Es ist immer noch besser, dass Anhänger der NPD mit überzogenen Forderungen den Volkszorn kanalisieren als wenn aufgebrachte Bürger aus einen Gefühl der Hilflosigkeit zur Selbstjustiz greifen. In einem Fall der Selbstjustiz müsste sich der Staat ganz offen auf die Seite des Kinderschänders stellen mit ungeahnten Folgen. |
| Ansicht der Seite ohne Index |