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Die Deutsche Bahn AG sollte sich endlich damit abfinden, dass die Lokführer keine Beamten mehr sind. Die Bahn wartet vergeblich auf ein Eingreifen des Staates in den Tarifkonflikt und ist somit verantwortlich für den wirtschaftlichen Schaden der Streiks. Frankfurt, 12. November 2007. Nachdem die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) am 2. November 2007 im Berufungsverfahren vom Sächsischen Landesarbeitsgericht in Chemnitz grünes Licht für unbeschränkte Streits erhalten hat, will die Gewerkschaft ihre Streiks ausweiten, um ihren Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen. In den vergangenen Wochen und Monaten hat es bei den Arbeitsgerichten Irrungen und Wirrungen gegeben über das Recht der Streiks. Einige Arbeitsgerichte haben die Streiks sogar ganz untersagt. Richter sind gehalten, sich an bekannten Denkmustern zu orientieren: Die GDL ist eine Organisation im Deutschen Beamtenbund. Allein das sorgt für Verwirrung. Beamte dürfen nicht streiken. Die Aufgaben der Lokführer sind in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) beschrieben. In § 47 EBO werden Lokführer und andere Beschäftigte der Bahn immer noch als Betriesbeamte bezeichnet, obwohl die Privatisierung seit dem 1. Januar 1994 erfolgt. Es ist verständlich, dass manche Arbeitsrichter sich bei dem Streikverbot am Wortlaut der Verordnung orientiert haben, wonach die Lokführer immer noch Beamte sind und nicht streiken dürfen. Erstaunlich ist aber, dass manche Politiker in der SPD desorientiert sind. Die SPD ist generell gegen das Berufsbeamtentum, das weiß man schon seit langem. Nun aber, da privatisierte Beamte streiken, will sie ihnen das Recht zum Streik absprechen. Die SPD will privatisierte Beamte ohne Streikrecht. Und nun wird plötzlich klar, dass die Privatisierung der Beamten gar nicht so einfach ist. Beispielsweise erhielten die Beamten in Vergangenheit vom Staat im Krankheitsfall beitragsfreie Beihilfen vom Staat und müssen sich nun für den Fall der Krankheit beitragspflichtig versichern. Es ist richtig, dass die GDL sich etwa 14 Jahre nach der Privatisierung der Bahn damit abgefunden hat, dass das Berufsbeamtentum bei der Bahn beendet ist. Es ist auch richtig, das Einkommen der Lokführer einmal überdurchschnittlich zu erhöhen, damit die Lokführer nicht jedes Jahr immer wieder durch Streiks um etwas mehr kämpfen müssen. Aber es ist nicht richtig, dass die Deutsche Bahn AG wegen der Streiks überhaupt die Arbeitsgerichte bemüht hat. Die Deutsche Bahn AG will an die Börse, die Anträge der Deutschen Bahn AG an die Arbeitsgerichte sind aber ein deutliches Indiz dafür, dass die Verantwortlichen die Deutsche Bahn AG eher als Behörde sehen. Zudem soll nun der Staat in den Tarifkonflikt eingreifen, etwa so, dass das zuständige Ministerium die Beamten zur Ordnung ruft. Nur so kann man die Weigerung der Deutschen Bahn AG werten, der Gewerkschaft ein verhandlungsfähiges Angebot zu machen. Die Deutsche Bahn AG ist verantwortlich für den wirtschaftlichen Schaden, der durch die Streiks entstanden ist und entsteht, weil die Verantwortlichen bei der Deutschen Bahn AG sich nicht damit abgefunden haben, dass die Bahn keine Behörde mehr ist und vergeblich auf ein Eingreifen des Staates wartet. |
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