Bundesverfassungsgericht: Arbeitsgemeinschaften für Beschäftigung sind verfassungswidrig

DIE LINKE muss jetzt darlegen, wie die öffentliche Daseinsvorsorge der Zukunft aussehen soll.

Karlsruhe, 20. Dezember 2007. Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die von den Agenturen für Arbeit und den Kommunalverwaltungen gegründeten Arbeitsgemeinschaften für Beschäftigung verfassungswidrig sind. Diese Arbeitsgemeinschaften waren das Kernstück der von Gerhard Schröder und Peter Hartz auf den Weg gebrachten Privatisierung der Arbeitsvermittlung und Auszahlung der staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung.

Am 25. März 2007 hatten die Delegierten der Linkspartei und der WASG auf dem gemeinsamen Parteitag in Dortmund über die Gründung der Partei DIE LINKE beraten und einige Eckpunkte der Politik der neuen Partei festgelegt, darunter die Forderung:

    Die öffentliche Daseinsvorsorge darf nicht privatisiert werden.

Diese Forderung war offensichtlich gegen die Arbeitsgemeinschaften für Beschäftigung gerichtet, weil die Arbeitsgemeinschaften keine Behörden sind sondern eher Privatunternehmen; in einigen Städten war die Arbeitsgemeinschaft als GmbH gegründet worden. Die Arbeitsgemeinschaften haben keine eigne demokratische Selbstverwaltung, sondern lediglich einen Geschäftführer. DIE LINKE hat die Gefahr erkannt, dass die Arbeitsgemeinschaften der Einstieg in die Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge sind.

Der Partei DIE LINKE ist der Gang zum Bundesverfassungsgericht erspart geblieben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungswidrigkeit so begründet, dass die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern im Grundgesetz klar abgegrenzt sind und besondere Gründe für die ausnahmsweise gemeinschaftliche Aufgabenwahrnehmung zwischen Bund und Ländern nicht gegeben sind. Der Gesetzgeber hat bis 2010 Zeit, die auf den Weg gebrachte Privatisierung der Arbeitsvermittlung und Auszahlung der staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung wieder rückgängig zu machen.

Voraussichtlich wird DIE LINKE bei der nächsten Bundestagswahl etwa 17 Prozent der Wählerstimmen bekommen und wird daher bei der Regelung der zukünftigen öffentlichen Daseinsvorsorge mitreden müssen. Es wäre gut, wenn DIE LINKE die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informiert, wie nach ihren Vorstellungen die öffentliche Daseinsvorsorge der Zukunft sein soll, wenn der Unsinn mit den Arbeitsgemeinschaften für Beschäftigung im Papierkorb der Geschichte gelandet ist. Die anderen Parteien werden wohl kaum etwas Vernünftiges zur Bewältigung des Problems beitraten können, weil sie bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an den Arbeitsgemeinschaften festgehalten haben.

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