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Ein Wechsel der Zuständigkeit geht zu Lasten der Bürger Mönchengladbach, 31. Oktober 2011. Zu der Zeit, als die Bundesanstalt für Arbeit in Bundesagentur für Arbeit umbenannt wurde, kam auch eine Zentralisierung der gesetzlichen Rentenversicherung ins Gespräch. Die Beschäftigten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellt (BfA) demonstrierten dagegen, so dass am Ende nur die Änderung der Namen blieb. Aus den Landesversicherungsanstalten wurde die Deutsche Rentenversicherung. Heute gibt es immer noch die BfA und die Landesversicherungsanstalten mit neuen Namen:
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Hessen Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Deutsche Rentenversicherung Nord Deutsche Rentenversicherung Nordbayern Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Deutsche Rentenversicherung Rheinland Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Deutsche Rentenversicherung Saarland Deutsche Rentenversicherung Schwaben Deutsche Rentenversicherung Westfalen Die Erfahrung einer Rentenantragstellerin aus Mönchengladbach macht sehr deutlich, dass eine Zentralisierung der Landesversicherungen auf eine zentrale Rentenversicherungsanstalt der richtige Weg wäre. Die Frau hatte bei der BfA eine Rente wegen Erwerbsminderung (Berufsunfähigkeit) beantragt und musste mehrere ärztliche Untersuchungen über sich ergehen lassen. Die Sache landete schließlich vor dem Landessozialgericht NRW in Essen. In der mündlichen Verhandlung sagte der Vorsitzende Richter, die medizinischen Voraussetzungen für die Rente sind erfüllt, aber nicht die Wartezeit. Daraufhin zog die Frau die Klage zurück (Aktenzeichen: L 3 (4) R 170/07) Nachdem die Wartezeit erfüllt war beantragte die Frau wieder die Rente. Die Deutsche Rentenversicherung Bund gab den Antrag an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ab. Und dann geschah das Unglaubliche: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wollte wieder ärztliche Untersuchungen durchführen. Das lehnte die Rentenantragstellerin ab. Bei einer zentralen Rentenversicherungsanstalt wäre das nicht passiert. Autor: Wilhelm Klumbies, D-41065 Mönchengladbach |
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