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Jede Schule ans Netz! Jede Schule eine Spielhölle? Bundespräsident a.D. Roman Herzog hatte gefordert, "Jede Schule ans Netz". Jetzt, da Computer vom Oberverwaltungsgericht Berlin als Spielgeräte eingestuft werden, müßten sie aus den Schulen in Berlin wieder verschwinden. Berlin, 21. März 2002. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat Computer als Spielgeräte eingestuft, weil grundsätzlich die Möglichkeit besteht, auf ihnen zu spielen. Aus Sicht der Polizei sind Internet-Cafes in Berlin Spielhallen. Es wurden bereits Razzien durchgeführt. Die Einstufung des Computers als Spielgerät betrifft zwangsläufig auch Computer in Schulen, weil in der Schule auch die Möglichkeit besteht, die schuleigenen Computer zum Spielen zu nutzen. Bundespräsident a.D. Roman Herzog hatte gefordert, "Jede
Schule ans Netz". Jetzt, da Computer vom Oberverwaltungsgericht Berlin als
Spielgeräte eingestuft werden, müßten die Computer zumindest aus den
Schulen in Berlin wieder verschwinden. Möglicherweise ist das der richtige
Weg, damit die Schüler bei der nächsten PISA-Studie besser abschneiden.
Der sichere Umgang mit dem Computer war bei der letzten PISA-Studie kein
Kriterium für die Bewertung der schulischen Leistungen der deutschen
Schülerinnen und Schüler.
Rheinische Post (rp-online) vom Mittwoch, den 21.03.2002 Gericht verbietet Jugendlichen das Internet-CafeVon NICOLA SCHWERING DÜSSELDORF. Erwachsene schreiben Bewerbungen, Touristen rufen ihre E-mails ab, Kinder jagen durch die virtuelle Spiele-Welt. Wird das geschäftige Treiben in den Internet-Cafes bald ein Ende haben? In Berlin startete die Polizei schon zu ersten Razzien; einige Internet-Cafes mussten geschlossen werden. Der Grund: Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Internetcafes als Spielhallen einzustufen sind. Die Berliner Richter befanden, ein "multifunktional verwendbares Gerät" wie ein Computer falle bereits dann unter § 33 i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung, wenn es als "Unterhaltungsspiel" diene. Entscheidend sei, dass die Möglichkeit zum Spielen bestehe - egal, ob online im Internet, durch mitgebrachte CDs oder auf der Festplatte installierte Spiele (OVG 1 S 67.02). Für die Internetcafes hat das Urteil gravierende Folgen: Die Betreiber brauchen nicht nur eine Genehmigung, sondern müssen auch die strengen baurechtlichen Bestimmungen für Spielhallen erfüllen und zusätzlich noch Vergnügungssteuer zahlen. Letztere liegt, je nach Bestimmung der Gemeinde, zwischen 15 und 400 Euro. Noch schlimmer für die Cafes ist, dass sich Minderjährige - die wichtigste Klientel der Internetcafes - nach dem Jugendschutz-Gesetz in Spielhallen gar nicht aufhalten dürfen. Die Branche fürchtet um ihre Existenz und formiert sich zum Widerstand. Seit anderthalb Monaten gibt es den ersten deutschen Interessenverband der Internetcafes. Auch unter Fachleuten ist das Berliner Urteil umstritten. Mit dem Jugendschutz habe man die Jugendlichen vor der "kriminellen Energie" in einer Spielhalle und dem "negativen Fluidum" schützen wollen, sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Stephan Grüter. Dies gehe, so Grüter, sowohl aus den Begründungswerken zu dem Gesetz hervor als auch aus der Tatsache, dass ein paar Flipper in einer Gaststätte letztere noch nicht zur Spielhalle machten. Folglich sei nicht einzusehen, warum die Jugend aus einem Internet-Cafe ähnlich wie aus einem Casino verbannt werden solle. In Düsseldorf betrachtet die Verwaltung Computer noch als Kommunikationsmittel und nicht als Unterhaltungsspielgeräte. Deshalb müsse, so Behördenchef Wolfgang Tolkmitt, das Ordnungsamt erst einen Jugendlichen vor indizierten Spielen erwischen, um Konsequenzen zu ziehen. Schlösse man sich der Berliner Lesart an, würde sich die Beweislast umgekehren. © copyright Rheinische Post 2002 |
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